Arbeitsrecht Schweiz: Kündigungsfristen

In der Schweiz spielen Kündigungsfristen eine zentrale Rolle im Arbeitsrecht und dienen dem Schutz sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern. Sie bieten Sicherheit und Struktur in einer ansonsten oft stressigen und unsicheren Phase. Das Obligationenrecht (OR) regelt die Dauer der Kündigungsfristen und legt die Mindestanforderungen fest, die in den meisten Arbeitsverhältnissen gelten.

Kündigungsfristen während der Probezeit

Die Probezeit ist ein entscheidendes Element in jedem neuen Arbeitsverhältnis. Sie gibt beiden Seiten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu testen und zu entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis langfristig fortgesetzt werden soll. Während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel nur sieben Tage. Dies schafft Flexibilität, wenn sich herausstellt, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden.

Kündigungsfristen nach der Probezeit

Sobald die Probezeit abgeschlossen ist, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sind im Schweizer Obligationenrecht verankert und richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses:

  • 1. Dienstjahr: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
  • 2. bis 9. Dienstjahr: Hier verlängert sich die Frist auf zwei Monate.
  • Ab dem 10. Dienstjahr: Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Diese Fristen gelten für beide Parteien und bieten ausreichend Zeit, um neue berufliche Perspektiven zu entwickeln oder eine adäquate Nachfolge zu finden.

Kündigungsfristen befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch am vereinbarten Enddatum, sodass normalerweise keine Kündigung notwendig ist. Innerhalb dieser Vertragslaufzeit ist eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen, sofern im Vertrag keine entsprechende Regelung vorgesehen ist. Ausnahmen sind möglich, wenn beide Parteien ausdrücklich zustimmen oder wenn besondere Umstände gemäss Art. 337 OR vorliegen, wie beispielsweise schwerwiegendes Fehlverhalten einer Partei. Um Probleme im Zusammenhang mit der Unkündbarkeit während eines befristeten Vertrags zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Probezeit oder eine Kündigungsfrist im Vertrag festzulegen. So bleibt beiden Seiten eine gewisse Flexibilität, sollte die Zusammenarbeit nicht wie erwartet verlaufen.

Vertragliche Abweichungen von den gesetzlichen Fristen

Es ist nicht unüblich, dass Arbeitsverträge individuelle Vereinbarungen zu den Kündigungsfristen beinhalten. Diese Abweichungen sind zulässig, solange sie schriftlich festgehalten werden und nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausfallen. Häufig wird von dieser Möglichkeit in Branchen Gebrauch gemacht, die saisonalen Schwankungen unterliegen oder besondere Anforderungen an die Flexibilität der Beschäftigten stellen.

Fazit

Die Kündigungsfristen in der Schweiz sind klar geregelt und sorgen dafür, dass bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausreichend Zeit für den Übergang bleibt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von diesen Fristen, da sie Sicherheit und Planbarkeit schaffen. Egal, ob während der Probezeit oder nach vielen Jahren im Unternehmen – die Einhaltung der Kündigungsfristen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts und sollte stets beachtet werden.

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Eine Antwort zu «Arbeitsrecht Schweiz: Kündigungsfristen»

  1. […] Nach der Anrede folgt der Hauptteil des Kündigungsschreibens. Dieser sollte möglichst kurz sein und die Hauptaussage auf den Punkt bringen. Ausserdem sollte im Kündigungsschreiben der letzte Arbeitstag vermerkt werden. Beachten Sie dabei die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. […]