Können Sie gerade eine Rechnung nicht bezahlen, da Sie im Moment einen finanziellen Engpass durchlaufen oder viele weitere finanzielle Verpflichtungen haben? Dann kann der Gläubiger eine Betreibung gegen Sie erwirken. Die Betreibung wird durch ein Betreibungsamt durchgeführt. Weigern Sie sich dann, die Forderung zu bezahlen, ist eine Gehaltspfändung ein gängiges Verfahren.
Den Betroffenen ist eine Gehaltspfändung oft peinlich, vor allem gegenüber dem Arbeitgeber. Das muss sie aber nicht, denn viele Gründe können dazu führen, dass Ihnen Ihr Gehalt gepfändet wird. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen deswegen nicht kündigen.
Was ist eine Gehaltspfändung?
In der Schweiz ist eine Pfändung ein bewährtes Mittel für Gläubiger, um ihre Forderungen von den Schuldnern einzutreiben. Das Gesetz schreibt vor, dass zuerst bewegliche Gegenstände wie Schmuck, Möbel oder Heimelektronik eingezogen und verkauft werden sollen. Diese Praxis wird aus Kostengründen allerdings immer seltener praktiziert. Schnell verlieren Heimelektronik und Möbel an Wert, sodass die Kosten für eine Versteigerung nicht einmal annähernd gedeckt würden. Wer Schulden hat, besitzt zudem in der Regel keine teuren Uhren, Schmuck und anderen Wertgegenstände.
Einfacher ist es für die Gläubiger daher, eine Gehaltspfändung gegen den Schuldner einzuleiten. Er muss dazu die gesetzlichen Vorschriften beachten. Für die Betroffenen ist eine Gehaltspfändung oft hart, doch muss gewährleistet sein, dass wenigstens das Existenzminimum gesichert ist.
Bei einer Gehaltspfändung wird Ihnen die ausstehende Forderung in Raten von Ihrem Gehalt abgezogen. Der Gläubiger benötigt eine Urkunde, die ihm das Recht zur Vollstreckung bescheinigt oder einen Vollstreckungsbescheid. Ihr Arbeitgeber muss diese Urkunde oder diesen Vollstreckungsbescheid erhalten, damit er das Geld von Ihrem Gehalt an den Gläubiger überweisen kann. Eine Gehaltspfändung kann sich über mehrere Monate erstrecken.
Ablauf einer Gehaltspfändung
Damit ein Gläubiger eine Gehaltspfändung gegen Sie einleiten kann, muss er zunächst ein Betreibungsverfahren gegen Sie eröffnen, da Sie eine Forderung nicht beglichen haben. Zuvor muss er Sie allerdings zur Begleichung der Forderung ermahnt haben. Sie erhalten dafür vom Gläubiger einen Zahlungsbefehl mit einer Frist, in der Sie die Forderung bezahlen müssen.
Gegen diesen Zahlungsbefehl können Sie Einspruch einlegen. Bezahlen Sie die Forderung nicht und legen Sie keinen Einspruch ein, kann der Gläubiger eine Gehaltspfändung veranlassen. Hierfür hat er ab der Zustellung des Zahlungsbefehls ein Jahr lang Zeit. Er muss sich dazu an das zuständige Gericht wenden, um die Urkunde oder den Bescheid zur Vollstreckung zu erhalten. Das Gericht wendet sich an das Betreibungsamt, das beauftragt wird, die offene Schuld einzutreiben.
Bevor das Betreibungsamt eine Gehaltspfändung vornimmt, prüft es, ob Vermögenswerte vorhanden sind. Das können Folgende sein:
- Möbel
- Heimelektronik
- wertvolle Uhren
- Schmuck
- Gemälde
- wertvolle Teppiche
- Grundstücke
Sind solche Wertgegenstände nicht vorhanden oder lohnt sich eine Pfändung aus Kostengründen nicht, leitet das Betreibungsamt eine Gehaltspfändung ein. Es berechnet zuerst das betreibungsrechtliche Existenzminimum.
Das Betreibungsamt informiert Ihren Arbeitgeber direkt über die Gehaltspfändung. Ihr Arbeitgeber muss von Ihrem Gehalt alles an das Betreibungsamt überweisen, was über dem Existenzminimum liegt. In der Schweiz schreibt das Gesetz vor, dass eine Gehaltspfändung nicht länger als ein Jahr dauern darf. Der Gläubiger kann eine Fortsetzung der Pfändung beantragen, wenn die Schulden dann noch nicht getilgt sind.
Tipp: Sie können sich eine stille Gehaltspfändung genehmigen lassen. Ihr Arbeitgeber wird dann nicht darüber informiert. Sie müssen selbst den fälligen Betrag an das Betreibungsamt überweisen.
Wie viel darf vom Gehalt gepfändet werden?
Von Ihrem Gehalt darf Ihnen in jedem Monat der Betrag gepfändet werden, der über dem Existenzminimum liegt. Das gesetzlich festgelegte Existenzminimum kann sich je nach Kanton unterscheiden. Es liegt in den meisten Kantonen bei 1‘200 Franken für Alleinstehende und bei 1‘700 Franken für verheiratete Personen. Es soll Grundauslagen sichern, zu denen Folgendes gehört:
- Essen
- Kleidung
- Krankenkassenbeiträge
- Miete
- Betriebskosten für die Wohnung
- Berufsauslagen
Nicht gepfändet werden dürfen:
- Renten
- Ergänzungsleistungen von Versicherungen
- Unterstützung durch Kranken- und Fürsorgekassen
- Familienausgleichskassenbeiträge
Pfändbar ist nicht nur Ihr eigentliches Gehalt, sondern auch Überstundenzuschläge und Zulagen, beispielsweise Weihnachtszulagen.
Gehaltspfändung nach deutschem Recht
Sind Sie Grenzgänger:in und haben im Ausland, etwa in Deutschland, Schulden? Eine Gehaltspfändung ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch in deren nördlichem Nachbarland möglich. Dort muss der Gläubiger bei einem Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, wenn der Schuldner mehreren Mahnungen nicht nachgekommen ist. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Arbeitgeber des Schuldners sowie dem Schuldner zugestellt. Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Beschlusses den Gläubiger informieren, ob er in der Lage ist, die Zahlungen zu leisten.
In Deutschland muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Gehalts berechnen und direkt an den Gläubiger überweisen. Der Schuldner kann die Gehaltspfändung stoppen, indem er den fälligen Betrag selbst an den Gläubiger überweist. Ist das nicht möglich, kommt noch die Privatinsolvenz infrage, vor allem, wenn mehrere Gläubiger auf ihr Geld warten.
Hilfreiche Informationen zum Thema Gehaltspfändung nach deutschem Recht gibt es auf schuldnerberatungen.org.
Fazit
Eine Gehaltspfändung ist zwar für die Betroffenen unangenehm, doch muss sie Ihnen nicht peinlich sein. Verschiedene Umstände können dazu führen, dass Sie Ihrer Forderung nicht nachkommen können. Um zu vermeiden, dass Ihr Arbeitgeber davon erfährt, können Sie eine stille Gehaltspfändung beantragen.
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen aufgrund einer Gehaltspfändung nicht kündigen. Von Ihrem Gehalt darf nur der Betrag gepfändet werden, der über dem Existenzminimum liegt.
Soll Ihr Gehalt gepfändet werden und Sie wissen nicht, wie Sie dagegen vorgehen sollen? Hier bekommen Sie Hilfe.
Gastautorin: Annalena Harries, VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH