Gleichstellungsgesetz: Wann liegt eine Verletzung vor?

Ihre männlichen Kollegen werden regelmässig befördert, Sie als Frau aber warten schon länger darauf, endlich in eine höhere Position aufzusteigen? Ernten Ihre Kolleginnen mehr Lob für Ihre Arbeit als Sie als Mann? Sie fühlen sich grundsätzlich aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt? Dann sollten Sie dies unbedingt ansprechen. Wie Sie herausfinden, ob tatsächlich eine Verletzung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vorliegt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gehen Sie die folgenden Fragen durch. Danach sollten Sie wissen, ob der Fall vom Gleichstellungsgesetz (GlG) geschützt wird, was Sie fordern können und was Sie unternehmen müssen, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Welchem Bereich kann der Fall zugeordnet werden?

  • Anstellung / Nichtanstellung
  • Aufgabenzuteilung
  • Gestaltung der Arbeitsbedingungen
  • Entlöhnung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Beförderung
  • Diskriminierende Kündigung
  • Rachekündigung
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Welche Art von Diskriminierung findet statt?

  • Direkte Diskriminierung: Werden Sie als Frau im Vergleich zu einem Mann (oder umgekehrt) schlechter behandelt?
  • Indirekte Diskriminierung: Gehören Sie als Frau zu einer Gruppe (mit deutlich mehr Frauen als Männern), die im Vergleich zu einer anderen Gruppe (mit deutlich mehr Männern) schlechter behandelt wird?
  • Werden Sie als Frau oder als Mann aufgrund des Geschlechts, des Zivilstands oder der familiären Situation benachteiligt?

Gibt es klare, sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung?

  • Anforderungen bezüglich Ausbildung, Erfahrung, Belastung, Unterschiede bezüglich Arbeitszeiten u.ä.

Welche Voraussetzungen gelten für den Fall?

  • Ist eine Verbandsklage möglich, da voraussichtlich eine grössere Zahl von Arbeitsverhältnissen vom Ausgang des Verfahrens betroffen wären?
  • Liegt die Beweislast bei ArbeitnehmerIn oder ArbeitgeberIn?
  • Gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen?

Welche Rechtsansprüche können geltend gemacht werden?

  • Feststellen einer Diskriminierung
  • Verbieten einer Diskriminierung
  • Beseitigen einer Diskriminierung
  • Zahlung eines geschuldeten Lohns
  • Entschädigung
  • Einholen von Unterlagen oder Gutachten

Welche weiteren Abklärungen sind nötig?

  • Kontakt mit der kantonalen Schlichtungsstelle: Beratung im Vorgehen und Vermittlung von Kontakten (Verbündete in Organisationen, Behörden, Anwälte, evtl. Selbsthilfeprojekte etc.)
  • Kontakt mit innerbetrieblichen Verbündeten
  • Unterlagen zur Dokumentation zusammenstellen
  • Abschätzen der Risiken

Gibt es keine Aussicht auf Besserung oder wird die Atmosphäre am Arbeitsplatz nach einer gerichtlichen Anfechtung sehr unangenehm? Finden Sie Ihre neue Stelle auf 100000jobs.ch.

Weiterführende Infos zum Thema Gleichstellung