In der Schweiz schützt das Arbeitsrecht Arbeitnehmende vor missbräuchlichen Kündigungen. Diese Schutzmassnahmen sind in Artikel 336 des Obligationenrechts (OR) festgelegt und bieten einen wichtigen rechtlichen Rahmen, um Arbeitnehmende vor einer ungerechtfertigten Entlassung zu bewahren. Doch was genau versteht man unter einer missbräuchlichen Kündigung, und welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer:in betreffend dieser?
Was ist eine missbräuchliche Kündigung?
Eine Kündigung wird als missbräuchlich betrachtet, wenn sie aus bestimmten, im Gesetz klar definierten Gründen erfolgt. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu zusammengefasst:
1. Kündigung wegen Persönlichkeitsmerkmalen
Wenn die Kündigung aufgrund einer Eigenschaft erfolgt, die Arbeitnehmende aufgrund Ihrer Persönlichkeit mitbringen, wie zum Beispiel ihr Geschlecht, ihren Familienstand, ihre Herkunft, ihre Nationalität oder ihre Weltanschauung, dann handelt es sich um eine missbräuchliche Kündigung. Diskriminierung aufgrund dieser Merkmale ist rechtlich nicht zulässig.
2. Ausübung verfassungsmässiger Rechte
Arbeitnehmende dürfen ihre verfassungsmässigen Rechte ausüben, ohne Angst vor einer Kündigung haben zu müssen. Dazu gehören unter anderem die Ausübung politischer Rechte und die Religionsfreiheit. Wenn Sie beispielsweise an einer politischen Demonstration teilnehmen oder Ihren Glauben offen ausüben und daraufhin die Kündigung erhalten, ist dies missbräuchlich.
3. Verhinderung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
Eine Kündigung, die dazu dient, die Erfüllung von Ansprüchen aus Ihrem Arbeitsverhältnis zu vereiteln, ist ebenfalls missbräuchlich. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, um die Auszahlung einer Sondervergütung, etwa einer 25-Jahre-Jubiläums-Prämie, zu vermeiden.
4. Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag
Wenn Sie Ihre Rechte aus dem Arbeitsvertrag geltend machen, etwa durch das Einfordern von Ferien oder die Reklamation ausstehender Löhne, und daraufhin die Kündigung bekommen, spricht man von einer Rachekündigung. Auch diese Art der Kündigung ist rechtlich nicht zulässig.
5. Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Arbeitnehmenden, die obligatorischen Militärdienst, Zivilschutzdienst, militärischen Frauendienst oder Rotkreuzdienst leisten oder eine nicht freiwillig übernommene andere gesetzliche Pflicht erfüllen, darf aus diesem Grund nicht gekündigt werden.
Was tun bei einer missbräuchlichen Kündigung?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen missbräuchlich gekündigt wurde, sollten Sie sofort handeln. Wir erklären Ihnen, wie Sie vorgehen sollten.
1. Schriftliche Begründung verlangen
Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um eine schriftliche Begründung der Kündigung. Diese muss Ihnen innerhalb von kurzer Zeit ausgehändigt werden.
2. Rechtlichen Rat einholen
Kontaktieren Sie einen Anwalt oder eine Anwältin, der/die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, oder wenden Sie sich an eine Gewerkschaft, um Ihre Rechte und die nächsten Schritte zu besprechen.
3. Klage einreichen
Sie können zudem gegen die missbräuchliche Kündigung vorgehen, indem Sie innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Klage gegen den Arbeitgeber einreichen. Das Gericht kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zusprechen.
Fazit
Die Bestimmungen in Artikel 336 OR bieten einen wichtigen Schutz für Arbeitnehmende in der Schweiz. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen aus einem der oben genannten Gründe gekündigt wurde, sollten Sie Ihre Rechte in Anspruch nehmen und rechtliche Schritte prüfen. Eine missbräuchliche Kündigung ist nicht nur ungerecht, sondern auch gesetzlich unzulässig. Zögern Sie nicht, sich zu wehren und für Ihre Rechte einzustehen.
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