Die Probezeit ist eine Phase, in der sowohl Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in die Möglichkeit haben, die Zusammenarbeit und Eignung für die Stelle zu prüfen. Doch was passiert, wenn man während der Probezeit krank wird? Viele Arbeitnehmer:innen sind besorgt, dass eine Krankheit zu einer Kündigung führen könnte.
In der Schweiz beträgt die Probezeit in der Regel einen Monat. Je nach Arbeitsvertrag können allerdings individuelle Zeiten bestimmt werden. Maximal drei Monate sind jedoch gesetzlich festgelegt. Sollten Sie in der Probezeit aufgrund einer Krankheit mehrere Tage nicht arbeiten können, wird diese um den jeweiligen Zeitraum verlängert. Das Gleiche gilt für Ausfälle aufgrund einer Schwangerschaft, dem Militärdienst oder eines Unfalls. Ebenso kann Ihr Arbeitgeber/ Ihre Arbeitgeberin Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen kündigen. Demnach haben Sie als Arbeitnehmer:in in der Probezeit keinen Anspruch auf Kündigungsschutz. Missbräuchlich ist die Kündigung nur dann, wenn sie aufgrund persönlicher Eigenschaften ausgesprochen wird, die nicht im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsleistung stehen.
Aber keine Panik! Eine Kündigung braucht dennoch einen guten Grund, den Ihr Arbeitgeber/ Ihre Arbeitgeberin in der Regel schriftlich bestätigen muss. Dennoch sollten Sie bei einer Krankheit schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber/ Ihre Arbeitgeberin informieren und ein Attest einreichen, sofern dies gewünscht ist. Umgekehrt gilt dies ebenso. In der Probezeit können Sie jederzeit auf Ihren Wunsch hin schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. Eine Krankheit während der Probezeit ist sicherlich keine ideale Situation für Arbeitnehmer:innen. Allerdings bedeutet sie nicht zwangsläufig das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses.
Letztendlich ist es ratsam, im Fall einer Krankheit während der Probezeit Ruhe zu bewahren und die Situation sachlich anzugehen. Durch eine offene Kommunikation und den Austausch mit Ihrem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin können oft Lösungen gefunden werden, die sowohl den Interessen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gerecht werden.
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