Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Worauf man achten sollte

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein wichtiger Schritt, der sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zahlreiche rechtliche und praktische Auswirkungen hat. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und Fallstricke.

Arten der Kündigung

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese Fristen können je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses unterschiedlich sein. Es ist wichtig, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer diese Fristen genau kennen und einhalten.

Ausserordentliche Kündigung

Eine ausserordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, setzt einen wichtigen Grund voraus, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dies können z.B. schwerwiegende Pflichtverletzungen oder Vertrauensbrüche sein. Die Rechtmässigkeit einer ausserordentlichen Kündigung ist häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Form und Zustellung der Kündigung

Schriftform

Die Kündigung bedarf, wenn dies im Arbeitsvertrag so festgelegt wurde der Schriftform. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist dann unwirksam. Das Kündigungsschreiben muss vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein. Sollte im Arbeitsvertrag nicht festgehalten worden sein, dass es eine schriftliche Kündigung bedarf, kann diese auch mündlich erfolgen. Aus beweistechnischen Gründen empfiehlt sich aber diese schriftlich einzureichen.

Empfang

Die Kündigung wird wirksam, sobald sie vom Kündigungsempfänger im Empfang genommen wurde. Dies bedeutet, dass das Kündigungsschreiben dem Empfänger persönlich übergeben oder in seinen Briefkasten eingeworfen wird. Es empfiehlt sich, den Empfang der Kündigung zu dokumentieren, z.B. durch Zeugen oder per Einschreiben mit Rückschein.

Kündigungsgründe

Betriebliche Gründe

Betriebsbedingte Kündigungen sind möglich, wenn Arbeitsplätze aufgrund von Betriebsänderungen wie Betriebsstilllegungen oder Umstrukturierungen wegfallen. Dabei ist ein umfassender Sozialplan auszuarbeiten, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen.

Personenbedingte Gründe

Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Dies kann z.B. bei längerer Krankheit der Fall sein.

Verhaltensbedingte Gründe

Verhaltensbedingte Kündigungen setzen ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraus, das die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dazu zählen wiederholte Pflichtverletzungen oder schwerwiegendes Fehlverhalten, das trotz vorheriger Verwarnung nicht abgestellt wurde.

Besondere Kündigungsschutzregelungen

Bestimmte Personengruppen geniessen einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören Schwangere, Mütter und Väter in Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Personen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung und Betriebsratsmitglieder. Eine Kündigung dieser Personengruppen ist nur unter erschwerten Bedingungen und oft nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden möglich.

Fazit

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein komplexer Vorgang, der zahlreiche rechtliche und formale Anforderungen stellt. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ist es unerlässlich, die geltenden Vorschriften genau zu kennen und einzuhalten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die eigene Position zu stärken und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

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