Lohnabzüge – Was wird in der Schweiz abgezogen?

Es ist immer eine Freude für Angestellte: Der neue Lohn ist da! Es ist wieder möglich, ausstehende Rechnungen zu bezahlen und oft auch, sich ein paar Extras zu gönnen oder Geld auf die Seite zu legen. Blickt man aber auf die Lohnabrechnung, macht sich ein leichtes Gefühl der Ernüchterung breit. Der Grund: die Lohnabzüge. Bis zu einem Fünftel des Bruttolohnes können für sie draufgehen. Aber welche Lohnabzüge gibt es überhaupt, und warum bekommen nicht alle Arbeitnehmenden die gleichen Beträge abgezogen?

Arten von Lohnabzügen

Was vom Lohn abgezogen wird, sind Beiträge an verschiedene Sozialversicherungen. Diese betreffen die Altersvorsorge sowie Versicherungen im Fall von Arbeitslosigkeit, Unfall und Krankheit. In der folgenden Darstellung findet sich eine Übersicht über die obligatorischen Abzüge. Die einzelnen Versicherungen, die aufgeführt sind, werden anschliessend kurz erklärt.

LohnabzugLohnabzug ArbeitnehmerAnteil ArbeitgeberAnteil Arbeitnehmer
AHV / IV / EO5.3%50%50%
ALV 1 (Einkommen bis CHF 148’200)1.1%50%50%
ALV 2 (Einkommen ab CHF 148’200)0.5%50%50%
BVGgemäss Police50%50%
BUVgemäss Police100%
NBUVgemäss Police100%
KTGVgemäss Policegemäss Arbeitsvertraggemäss Arbeitsvertrag
Quelle: bexio.com

AHV / IV / EO

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist dazu da, den Grundbedarf der Versicherten im Alter oder bei Todesfällen zu decken. Dagegen kompensiert die Invalidenversicherung (IV) die finanziellen Folgen von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Die Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlt einen Teil der Einkommensausfälle durch Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. Nicht nur Arbeitnehmende und Arbeitgebende, sondern auch Bund und Kantone stellen die Gelder für diese drei Versicherungen. Zuständig für die Geldbeträge von AHV, IV und EO sind die Ausgleichskassen.

ALV

Wer innert Jahresfrist mindestens ein halbes Jahr lang gearbeitet hat und den Job verliert, hat Anspruch auf Geld von der Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmende und Arbeitgeber bezahlen die Beträge für die ALV anteilig ein. Die Arbeitslosenversicherung ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Sie sorgt dafür, dass der erwerbslosen Person bis zu einem gewissen Betrag der Lohn weiterhin gezahlt wird und unterstützt sie bei der Wiederintegration in den Arbeitsmarkt. Ebenfalls greift die ALV bei Kurzarbeit oder bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Die Auszahlung von Leistungen der ALV geht über die Arbeitslosenkassen, wobei Erwerbslose die Wahl zwischen verschiedenen Kassen haben.

BVG

Die AHV ist nicht die einzige Altersvorsorge für Beschäftigte. Daneben gibt es noch die freiwillige private Vorsorge und die berufliche Vorsorge (BVG). Die BVG hilft mit, dass Arbeitnehmende auch nach ihrer Pensionierung ihren Lebensstandard beibehalten können. Mit ihr sind nebst Pensionsgelder auch Leistungen im Fall von Tod und Invalidität versichert. Die Beträge zur BVG werden durch den Arbeitgeber und die Angestellten je zur Hälfte bezahlt. Grundsätzlich werden die Leistungen als Rente ausbezahlt. Meistens kann man zum Zeitpunkt der Pensionierung Gelder schon im Voraus beziehen. Oft ist es zudem möglich, sich Gelder schon vor dem Erreichen des Pensionsalters auszahlen zu lassen; dies frühestens fünf Jahre vorher. Es gibt Vorgaben, wie viel eine Person sich maximal als einmaligen Betrag auszahlen lassen kann.

BUV / NBUV

Es gibt zwei Arten von Unfallversicherungen: die berufliche (BUV) und die nicht-berufliche (NBUV). Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Gegen Nichtberufsunfälle sind nur Personen versichert, die mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind. Die Bezahlung der Beiträge für die BUV liegt allein beim Arbeitgeber, die der NBUV allein bei den Arbeitnehmenden. Die ausbezahlten Gelder der Unfallversicherung decken bis zu 80% des Lohns des / der verunfallten Angestellten.

KTGV

Die Krankentaggeldversicherung (KTGV) deckt den Lohnausfall von Arbeitnehmenden bei Krankheit. Der Abschluss einer KTGV ist für Arbeitgeber zwar nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen, um Lohnfortzahlungen vorzubeugen, die bei langzeitkranken Angestellten entstehen können. Von der Prämie für die Krankentaggeldversicherung darf die Hälfte zulasten der Arbeitnehmenden vom Lohn abgezogen werden. Zuständig für diese Versicherung sind die gleichen Versicherer, die auch für die obligatorische berufliche Vorsorge zuständig sind.

Nicht allen wird gleich viel vom Lohn abgezogen

Vielleicht haben Sie sich schon gewundert, warum andere Arbeitnehmende, die Sie kennen, nicht gleich viele Lohnabzüge wie Sie bekommen. Der absolute Betrag hängt erstmals von der Höhe des Lohns ab. Dazu gibt es noch weitere Einflüsse auf die Ausgestaltung der Lohnabzüge:

  • Die Beiträge zur BVG variieren je nach Alter der Versicherten. Die Prämie für die Risikoversicherung müssen Arbeitnehmende nach Vollendung des 17. Altersjahres ab Anfang des Folgejahres bezahlen. Beiträge für die Altersvorsorge kommen erst nach Vollendung des 24. Altersjahres dazu. Der genaue Betrag hängt vom Einkommen, dem Alter der versicherten Person und zum Teil auch von der jeweiligen Pensionskasse ab.
  • Zudem ist die BVG einkommensabhängig. Versichert ist ein Jahreseinkommen von Fr. 22’050.- bis Fr. 88’200.-
  • Die Höhe der BUV-Prämie hängt von der Grösse des Unfallrisikos im ausgeübten Beruf ab.
  • Bei der ALV sind Lohnbestandteile über Fr. 148’200.- nicht versichert.
  • Die KTGV variieren je nach Arbeitgeber, je nachdem, wie viel die Firma an die Prämien bezahlt.
  • Arbeitgeber schliessen Verträge mit Versicherern zu BVG, UVG und KTG ab. Je nachdem, wie kostengünstig die Versicherung ist, können Lohnabzüge niedriger ausfallen für diese drei Versicherungsformen.

Nun wissen Sie Bescheid, welche Lohnabzüge es gibt, warum diese zum Teil unterschiedlich hoch sind und wer welchen Anteil davon tragen muss.

Verwendete Quellen: allianz.ch/saeule-2, allianz.ch/unfallversicherung, bag.admin.ch, jobagent.ch, kmu.admin.ch/ahv, kmu.admin.ch/alv, kmu.admin.ch/ktgv, seco.admin.ch, weka.ch