Dass am Arbeitsplatz ab und zu Konflikte ausbrechen, ist normal. Doch wo hört der Spass auf und wo werden Streitereien für die Arbeitnehmenden belastend? Und wie kann man sich dagegen wehren? Wir liefern die Antworten.
Die Arbeitskollegen reissen nonstop Witze über Sie und amüsieren sich auf Ihre Kosten? Hinter Ihrem Rücken werden fiese Gerüchte verbreitet, Sie werden als Aussenseiter behandelt und unter Druck gesetzt? Dies sind deutliche Anzeichen für Mobbing am Arbeitsplatz.
Was gilt als Mobbing?
Der Begriff «Mobbing» kommt aus dem Englischen «to mob» und bedeutet so viel wie «jemanden anpöbeln». Auf die Berufswelt übertragen, zählt zu Mobbing am Arbeitsplatz das systematische Ausüben von psychischer Gewalt einer Person oder einer Gruppe auf einen Mitarbeitenden über einen längeren Zeitraum. Darunter fallen die Verbreitung von Gerüchten, unverhältnismässige Kritik an der Arbeit oder gar Gewaltandrohungen gegenüber dem Arbeitnehmenden. Eine Auflistung von weiteren Mobbinghandlungen nach Professor Heinz Leymann finden Sie hier. Die seelischen Folgeschäden von Mobbing sind fatal: Der oder die Angestellte fühlt sich sozial ausgegrenzt, verliert jegliches Selbstwertgefühl, ist unter ständigem psychischen Stress und hegt im Extremfall Selbstmordgedanken.
Wie wehre ich mich gegen Mobbing am Arbeitsplatz?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gegen Mobbing und die Verunglimpfung von Mitarbeitenden vorzugehen. Da die Vorgesetzten aber nicht immer alle internen Querelen mitbekommen, sollten sich Betroffene selbst beim Chef oder der Chefin melden. Bei einem klärenden Gespräch sollten alle Beteiligten miteinander, also auch der Täter oder die Täterin, über die Konfliktsituation diskutieren. Es empfiehlt sich dabei einen betriebsexternen und schlichtenden Moderator in die Diskussion miteinzubeziehen.
Der Vorgesetzte schaut bei Mobbing weg! Was nun?
Kümmert sich der Chef oder die Chefin überhaupt nicht um herablassende Bemerkungen gegenüber Angestellten, stehen Ihnen einige Handlungsmöglichkeiten offen. Falls das Unternehmen nicht bei Mobbing eingreift, können Sie die Arbeit verweigern oder die Firma bzw. die Mobber auf Schadenersatz anklagen. Allerdings müssen solche rechtlichen Schritte wohl überlegt sein. Denn ohne eine detaillierte Dokumentation, kann ein Gericht kaum nachvollziehen, dass physisch und psychische Schäden vom Mobbing herrühren.
Hilft alles nichts, ist eine Kündigung meist die beste Lösung. Denn wer will schon an einem Ort arbeiten, bei welchem die Arbeitnehmenden zu wenig Wertschätzung erfahren und sich nicht wohl fühlen.
Quellen: www.beobachter.ch, www.spiegel.de, www.berufsstrategie.de