Viele kennen die Situation: Beim Kollegen türmen sich die Zeitungen und es sammeln sich die Kaffeetassen auf dem Schreibtisch. Wie kann ich auf diese Missstände reagieren? Melde ich das Chaos am Arbeitsplatz dem Chef oder der Chefin und wenn ja, wie darf dieser Einfluss auf die Arbeitnehmenden nehmen?
Laut der Arbeitsrechtexpertin des «Beobachters» Irmtraud Bräunlich, besitzt der Arbeitgeber ein Weisungsrecht.
Was ist das Weisungsrecht?
Das Weisungsrecht widerspiegelt das übergeordnete Machtverhältnis des Vorgesetzten gegenüber dem Mitarbeiter. Dieses Weisungsrecht erlaubt es dem Chef, die Arbeitspflichten der Angestellten konkreter zu formulieren. Dies bedeutet, dass der Chef oder die Chefin Richtlinien aufstellen kann, welche die Schreibtischordnung vorschreibt (Art. 321 d OR). Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Allerdings nur, wenn dadurch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzt wird. Bei wiederholter Nichtbeachtung einer Weisung des Chefs kann eine rechtmässige Kündigung die Folge sein.
Umsetzung im Arbeitsalltag
In der Praxis gewähren Unternehmen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oftmals einen gewissen Freiraum bei der Gestaltung ihres Arbeitsplatzes. Solange sich weder Kunden noch Arbeitskollegen an Ihrer Schreibtischordnung stören, können Sie selbst über die (Un)ordnung Ihres Arbeitsortes bestimmen.
Verboten sind allerdings Gegenstände, welche diskriminierend oder sexistisch sind. Persönliche Gegenstände wie Kleider oder Kosmetikartikel sind im Büro zwar zulässig, jedoch nur solange sie in Schubladen und Schränken versorgt werden.
Firmengrösse und Branche beeinflussen die Regelauslegung bei der Arbeitsplatzordnung
Generell gelten bei Angestellten in Grossraumbüros oder Mitarbeitern mit Kundenkontakt, strengere Ordnungsregeln als beim Personal von Kleinunternehmen. In einem Grossbetrieb, bei Banken oder Versicherungen wird auf einen einheitlichen Look geachtet. Dementsprechend wird der Arbeitnehmer im Grossraumbüro eher eine Weisung zum Aufräumen des Chaos am Arbeitsplatz erhalten, als Angestellte bei kleineren Firmen.
Sie suchen einen Job, bei welchem Sie Freiheiten bei der Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes geniessen? Finden Sie Ihren Traumjob auf 100000jobs.ch.
Quellen: www.cooperation.ch, www.beobachter.ch, www.arbeitgeberweisungen.ch, www.humanrights.ch