Rechte im Bereich Freizeit und Feiertage

Auch wenn man seinen Job gerne macht und mit Leidenschaft ausführt, freut man sich auch immer wieder auf seine Frei- und Feiertage. Doch wissen Sie genau, wie viele Tage Ihnen für spezielle Anlässe oder für die Jobsuche überhaupt zustehen? In diesem Artikel finden Sie es heraus.

In jedem Arbeitsverhältnis gibt es Rechte und Pflichten, welche der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einhalten respektive erfüllen müssen. Ein Recht für Sie als Arbeitnehmer ist es, dass Sie bei besonderen Anlässen freibekommen. Sofern es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Anstellung bei der Verwaltung handelt, können untenstehende Richtlinien angewendet werden.

Sie fragen sich nun, was genau «besondere Anlässe» sind? Die besonderen Anlässe werden unterteilt in: Erledigung von persönlichen Angelegenheiten, Familienereignisse und Freizeit zur Suche einer neuen Arbeitsstelle (Bewerbungsgespräche), nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde. Für Bewerbungsgespräche darf man jeweils einen halben Arbeitstag pro Woche freinehmen. Hierbei muss der Arbeitgeber jedoch nur die effektiv benötigte Zeit freigeben. Deshalb kann der halbe Tag auf Wunsch auch in einzelne Stunden unterteilt werden. Schauen Sie doch mal auf unserer Seite vorbei, falls Sie momentan auf Stellensuche sind.

Die Freizeitgewährung für die Teilnahme an kulturellen, gewerkschaftlichen, sportlichen, gesellschaftlichen und Bildungsveranstaltungen sind jedoch nicht gesetzlich geregelt. Allerdings gibt es auch hier, wie bei vielen anderen Dingen, Ausnahmen. Personen unter 30 Jahren, welche bei Jugend und Sport (J&S) tätig sind, haben zum Beispiel eine solche Ausnahme. Folgen Sie dem Link, um herauszufinden, wie diese Ausnahme genau aussieht. Die meisten Regelungen sind durch den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt.

Folgend sehen Sie, für welchen besonderen Anlass Sie wie viel Freitage erhalten:

1 Tag

  • Hochzeit des Kindes
  • Geburt eines eigenen Kindes
  • Militärische Rekrutierung und Inspektion, Ausmusterung
  • Gründung oder Umzug des eigenen Haushalts, sofern damit kein Stellenwechsel verbunden ist
  • Tod von anderen Verwandten und nahen Bekannten
  • Teilnahme an der Bestattung

2 Tage

  • Eigene Hochzeit

Bis 3 Tage

  • Pflege kranker in Hausgemeinschaft lebender Familienmitglieder, soweit die Pflege nicht anderweitig organisiert werden kann
  • Tod von anderen Familienangehörigen nach Notwendigkeit

3 Tage

  • Tod von Ehefrau / Ehemann oder Kindern im eigenen Haushalt

Bis 6 Tage

  • Höhere, vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannte Fachprüfungen, öffentliche oder staatlich subventionierte Berufsprüfung

Natürlich dürfen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sofern kein anderer Zeitraum möglich ist, auch Arzt- und Zahnarztbesuche wahrnehmen. Vor allem bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Teilzeit oder mit gleitender Arbeitszeit wird ein strengerer Massstab angewendet.

Auch wenn man selbst keinen Gebrauch von diesen Tagen macht, kann es nie schaden, seine Rechte zu kennen. Mehr erfahren Sie auf der Seite des Staatssekretariates für Wirtschaft, SECO.

Sie wollen weitere Informationen über die rechtliche Situation bei Ferientagen erhalten? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr.