Wann können Sie als Arbeitnehmer eine Entschädigung für geleistete Überstunden geltend machen? Und was gilt überhaupt als entschädigungspflichtige Überstunden im Sinne des Gesetzes? Für Sie als Arbeitnehmer ist es gut und hilfreich, die Antworten auf diese Frage zu wissen.
Überstunden sind Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Solche Überstunden müssen Sie als Arbeitnehmer nur leisten, wenn:
- die Überstunden notwendig sind;
- das Leisten der Überstunden keine Überforderung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zur Folge hat;
- Ihnen die Überstunden nach Treu und Glauben zugemutet werden können und
- die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes über die Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden (Art. 321c Abs. 1 OR).
Gemäss Gesetz muss der Arbeitgeber Ihnen die geleisteten Überstunden mit einem Zuschlag von 25% vergüten. Oder wenn Sie als Arbeitnehmer damit einverstanden sind, können die Überstunden durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer kompensiert werden. Eine Kompensation kann jedoch nicht einseitig vom Arbeitgeber diktiert werden!
Vertragliche Freiheiten
Im Arbeitsvertrag kann aber von diesen gesetzlichen Regeln abgewichen werden. Die Parteien haben diesbezüglich einen sehr grossen Gestaltungsspielraum. Es kann zum Beispiel vereinbart werden, dass allfällige Überstunden bereits mit dem monatlichen Lohn abgegolten sind oder dass die Überstunden ohne Zuschlag oder erst ab einer gewissen Anzahl ausbezahlt werden.
Im Arbeitsvertrag kann auch festgehalten werden, dass Überstunden prioritär durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer zu kompensieren sind. Der jeweilige Kompensationszeitpunkt ist in diesem Fall unter den Parteien abzusprechen. Nur sofern vertraglich vorgesehen, kann der Zeitpunkt der Kompensation vom Arbeitgeber angeordnet werden.
Solche vertraglichen Regelungen sind zulässig und daran müssen Sie sich als Arbeitnehmer auch halten. Jedoch werden diese vertraglichen Möglichkeiten regelmässig von Gesamtarbeitsverträgen eingeschränkt, was dem Arbeitnehmerschutz dient und vom Arbeitgeber zwingend beachtet werden muss. Ein Blick in den Arbeitsvertrag sowie in den entsprechenden Gesamtarbeitsvertrag lohnt sich!
Notwendigkeit von Überstunden
Wichtig für eine allfällige Vergütung der Überstunden ist, dass diese notwendig waren. Notwendig sind Überstunden immer, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet werden. Die Anordnung kann auch durch nachträgliche Genehmigung, sogar stillschweigend, erfolgen. Einer förmlichen Anordnung von Überstundenarbeit kann es gleichgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber von deren Leistung Kenntnis hat (oder haben müsste) und dagegen nicht einschreitet. Darauf sollten Sie sich jedoch als Arbeitnehmer nicht verlassen. Lassen Sie nicht angeordnete Überstunden durch Unterzeichnung (des Vorgesetzten) genehmigen.
Eine Antwort zu «Streitpunkt Überstunden – ein kurzer Überblick»
[…] einen Grossteil der Arbeitnehmenden gehören Überstunden schon fast zum Berufsalltag. Darunter leiden nicht nur Familie und Freunde, sondern Studien zufolge […]