Unfall – was nun?

Ein Unfall ist nie etwas Schönes. Erfahren Sie hier, was der Arbeitgeber Ihnen schuldet, falls Sie durch den Unfall eine längere Zeit nicht mehr arbeiten können.

Auf jeden Fall ist es wichtig, dass Sie sich bei einem Berufs- oder Nichtberufsunfall sofort mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Dieser muss den Unfall der Versicherung melden. Dabei sollte er die Policen-Nummer, die AHV-Nummer der betroffenen Person, konkrete Angaben zum Unfall, Anstellungsdaten (Wochenpensum, Beginn etc.) und die Lohnangaben für Ereignisse mit Arbeitsausfall bereithalten. Wenn die Versicherung informiert wurde, erhalten Sie ein Formular, welches Sie Ihrem behandelnden Arzt zum Ausfüllen weitergeben müssen. Dieser schickt das wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllte Formular der Versicherung zurück. Auch dies sollte so schnell wie möglich über die Bühne gehen.

Neben dem eigenen Zustand steht die Frage im Raum, wie es nach dem Unfall mit dem Lohn aussieht. Für eine gewisse Zeit ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, 80% des Lohnes weiterzubezahlen. Im Gesetz ist allerdings nicht eindeutig geregelt wie lange.

Da die Versicherung in der Schweiz obligatorisch ist, erhalten Sie ab dem 3. Tag nach dem Unfall 80% des Lohnes. Jedoch gibt es eine Ausnahme, wenn man weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet. In diesem Fall muss das Geld nur bezahlt werden, wenn es sich um Unfälle während oder auf dem Arbeitsweg handelt. Auch hier ist die genaue Dauer der Lohnzahlung nicht eindeutig geregelt. In der Praxis spricht man von mindestens drei Wochen im 1. Dienstjahr. Tabellen oder Skalen (Basler-, Zürcher und Berner Skala) verwenden die Gerichte bei länger andauernden Arbeitsverhältnissen. In diesen Tabellen ist ersichtlich, wie lange der Lohn aufgrund der Dienstjahre weiterhin bezahlt werden muss. Welche Skala bei Ihnen angewendet wird, sehen Sie auf Ihrem Arbeitsvertrag.

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